AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 13. Feburar 2018
1. Vertragsgrundlagen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der St. Thomas – Fiederers kreatives Dorf Werbeagentur GmbH, nachfolgend „St. Thomas“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
1.2. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner eigenen Geschäftsbedingungen.
1.3. Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Abreden, die zwischen St. Thomas und dem Auftraggeber getroffen werden, werden nur in schriftlicher Form wirksam.
2. Termine und Lieferfristen
2.1. Termine und Lieferfristen sind unverbindliche Orientierungshilfen, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart.
2.2. St. Thomas haftet nicht für Lieferverzögerungen, die entstehen, weil der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht unterlässt.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen St. Thomas, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadenersatzanspruch gegenüber St. Thomas resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine nicht eingehalten werden können.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1. Mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Auftraggeber die Nutzungsrechte für die vertraglich vereinbarte Dauer im vertraglich vereinbarten Umfang. Wird nichts anderes schriftlich vereinbart, sind die Nutzungsrechte auf 1 Jahr im deutschsprachigen Raum beschränkt. Nutzungen, die über die festgelegte Dauer, den festgelegten Umfang oder das festgelegte Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrags oder einer schriftlichen Nebenabrede.
3.2. An den Arbeiten von St. Thomas werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Urheberrecht wird nicht übertragen.
3.3. St. Thomas ist nicht verpflichtet, Handzeichnungen, Computerlayouts oder Scripte an den Auftraggeber herauszugeben. Quelldateien sind geistiges Eigentum von St. Thomas und werden grundsätzlich nicht übertragen. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe solcher Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
3.4. Die Entwürfe von St. Thomas dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Bearbeitung, Nachahmung oder inhaltliche Änderung ist unzulässig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Bei Zuwiderhandlung steht St. Thomas vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der doppelten Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.5. Alle im Rahmen eines Auftrags von St. Thomas erarbeiteten Leistungen, seien es Konzeptionen, Entwürfe oder Reinzeichnungen, sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrecht geschützt – auch dann, wenn die nach dem Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.6. Die Weiterübertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte ist honorarpflichtig und bedarf der schriftlichen Zustimmung durch St. Thomas.
3.7. St. Thomas darf die von ihr konzipierten Werbemittel branchenüblich signieren und zeitlich unbeschränkt zu Zwecken der Eigenwerbung im Internet, in Präsentationen, in Belegmappen und in Presseaussendungen nutzen. Die Signierung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen St. Thomas und dem Auftraggeber ausgeschlossen werden.
3.8. Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei der Agentur. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht Gegenstand des Urheberrechts sind.
3.9. Vorschläge des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3.10. Die Bewilligung eines Präsentationshonorars berechtigt den Auftraggeber nicht zur Verwendung der präsentierten Ideen, Arbeiten und Leistungen. Im Falle einer nicht genehmigten Verwendung von Präsentationen – auch in veränderter Form – für eigene Zwecke und/oder Weitergabe an Dritte verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500 für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
3.11. Sind zur Umsetzung von Arbeitsergebnissen Nutzungs- oder Verwertungsrechte erforderlich, zum Beispiel Foto‑, Film‑, Urheber‑, GEMA- oder Persönlichkeitsrechte, wird St. Thomas Rechte und Zustimmungen Dritter im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einholen. Urheber- oder Lizenzrechte verbleiben, soweit nicht anders vereinbart, beim jeweiligen Autor, Illustrator, Fotografen oder Softwarehersteller oder der jeweiligen Bildagentur.
3.12. St. Thomas übernimmt keine Haftung dafür, dass bezüglich gelieferter Werbemittel und Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen.
3.13. Für im Lieferumfang enthaltene Software-Programme oder Scripte werden dem Auftraggeber ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, das heißt, er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und kann mehrfach berechnet werden. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Auftraggeber in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
4. Leistungsumfang
4.1. Der Leistungsumfang der von St. Thomas auszuführenden Arbeiten ist im jeweiligen Angebot bzw. Kostenvoranschlag festgehalten. Inhaltliche Basis ist das Briefing des Auftraggebers bzw. ein Re-Briefing oder Besprechungsbericht von St. Thomas. Re-Briefings oder Besprechungsberichte sind als rechtsverbindliche Arbeitsgrundlage bindend, sofern ihnen nicht innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt schriftlich widersprochen wird.
4.2. Die Anfertigung von Entwürfen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten, die St. Thomas für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart. Sofern zwischen St. Thomas und dem Auftraggeber keine Vereinbarungen in Form eines Angebots oder Kostenvoranschlags getroffen wurden, ergibt sich die geschuldete Vergütung aus den im aktuellen Etat-Kalkulator (ccvision GmbH) angegebenen Honoraren.
4.3. St. Thomas darf Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen, es sei denn, der Auftraggeber hat begründete Vorbehalte gegenüber der Person des Dritten.
4.4. St. Thomas ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, St. Thomas eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5. Vergütung
5.1. St. Thomas stellt seine erbrachten Leistungen sofort in Rechnung. Sofern nicht vertraglich anders geregelt, ist die Zahlung sofort nach Rechnungstellung ohne Abzug fällig.
5.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann St. Thomas dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von St. Thomas verfügbar sein.
5.3. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben wie auch die Künstlersozialversicherung hat der Auftraggeber zu tragen, auch dann, wenn sie nacherhoben werden.
5.4. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht St. Thomas ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
5.5. Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag vorzeitig, den er gegenüber St. Thomas freigegeben hat, richtet sich die Vergütung nach § 649 BGB.
5.6. Wenn Arbeiten wegen unrichtiger, nachträglicher oder lückenhafter Angaben durch den Auftraggeber von St. Thomas ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, kommt der Auftraggeber für den von ihm verantworteten Schaden auf.
5.7. Unvorhersehbarer Mehraufwand, wie die Änderung von Entwürfen und die Schaffung weiterer Entwürfe, bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls einer Nachhonorierung.
6. Neben- und Reisekosten
6.1. Kosten für Briefe, Telefon und Fax, die aus dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen, trägt jede Partei selbst.
6.2. Reisekosten (PKW: 0,50 €/km, Bahn: 2. Klasse mit Ermäßigung durch BahnCard) und weitere Auslagen, z. B. für Hotel und Verpflegung, trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
6.3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos oder Proofs sind vom Auftraggeber zu erstatten. Auch beauftragte Kurier- oder Transportfahrten werden dem Auftraggeber nach Belegen berechnet.
7. Produktionsüberwachung, Druckkosten-Weiterberechnung und Media-Planung
7.1. Im Rahmen der Produktionsüberwachung wählt St. Thomas geeignete Werbemittelhersteller und Druckereien aus und erteilt Produktionsaufträge nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
7.2. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist St. Thomas berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. St. Thomas haftet für Fehler nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.3. Druckkosten berechnet St. Thomas mit einem Aufschlag weiter, der sich nach der Auflage bzw. dem Auftragswert richtet.
7.4. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt St. Thomas nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis zugänglicher Unterlagen und allgemein zugänglicher Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet St. Thomas dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.
7.5. Sofern St. Thomas Produktionsaufträge und Media-Buchungen nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erteilt, werden sämtliche anfallenden Fremdkosten von St. Thomas an den Auftraggeber weiterberechnet. Bei Produktionsaufträgen und Media-Buchungen ab einem voraussichtlichen Wert von 1.000,– € kann St. Thomas sofort fällige Vorauszahlungen bis zur Höhe des Brutto-Auftragswerts verlangen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung einer Beauftragung durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet St. Thomas nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen St. Thomas entsteht dadurch nicht.
8. Haftung und Gewährleistung
8.1. Vor der Veröffentlichung legt St. Thomas dem Auftraggeber alle beauftragten Entwürfe zur Prüfung vor. Der Auftraggeber ist gegenüber von St. Thomas zur Freigabe verpflichtet. Die Abnahme eines Entwurfs gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von drei Tagen nach Ablieferung kommentiert oder verweigert wird. Spätestens mit der Nutzung oder Zahlung gilt das Werk als abgenommen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsergebnis im Wesentlichen den Vereinbarungen entspricht. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird St. Thomas diese in angemessener Frist beseitigen und das Ergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe die Verantwortung für die Richtigkeit sämtlicher Inhalte.
8.2. St. Thomas ist nicht verantwortlich für die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (z.B. Patent‑, Wettbewerbs‑, Kennzeichnungs‑, Arzneimittelrecht), wenn diese nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Ebenso ist St. Thomas nicht verpflichtet, vom Auftraggeber vorgegebene oder freigegebene Sachaussagen zu Produkten und Leistungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
8.3. St. Thomas haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Agentur sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
8.4. Wenn St. Thomas notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von St. Thomas. In diesem Fall ist St. Thomas von einer Haftung gänzlich befreit.
8.5. Werden Wartung- und Pflegeanweisungen von St. Thomas seitens des Auftraggebers nicht befolgt, Änderungen an erstellten Dienstleistungen vorgenommen oder Eingriffe von nicht autorisierten Dritten vorgenommen, entfällt die Gewährleistung. Der Auftraggeber hat zu beweisen, dass etwaige Mängel nicht auf einen der genannten Voraussetzungen zurückzuführen sind.
8.6. Der Auftraggeber stellt St. Thomas von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Für korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets wird keine Haftung übernommen.
8.7. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an St. Thomas übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber St. Thomas von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8.8. Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche St. Thomas zur Anfechtung berechtigen, kann der Auftraggeber Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.
8.9. Der Auftraggeber ist nach Abnahme von Internetanwendungen für deren Datensicherung verantwortlich, jede Haftung von St. Thomas entfällt.
8.10. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8.11. Eine Haftung von St. Thomas für Datenverluste, die durch technisch bedingte Ausfälle verursacht wurden, oder abgebrochene Datenübertragungen ist ausgeschlossen.
9. Pflichten des Auftraggebers
9.1. Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit St. Thomas erteilen.
9.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von St. Thomas eingesetzte Mitarbeiter, frei oder festangestellt, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 24 Monate ohne Mitwirkung von St. Thomas weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen. Dies gilt auch für Mitarbeiter, die ihr Angestelltenverhältnis wechseln.
10. Vertrag und Kündigung
10.1. Ein Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
11. Datenschutz
11.1. St. Thomas weist darauf hin, dass im Rahmen eines Projekts gesammelte personenbezogene Daten gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister von St. Thomas weitergeleitet werden.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.
12.3. Soweit dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes.
12.4. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber im Internet unter www.stthomas.de/agb.html zugänglich gemacht. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung widerspricht, gilt die Änderung als vereinbart.